Für Aussteller
Die Anmeldeformulare erhalten sie unter folgendem Link:
Sie werden dazu auf Seite von Mineralienlaube weitergeleitet.
Anmeldung MM Augsburg
Aussteller erklären sich zu den folgenden Bedingungen bereit:
- Veranstalter: TERRA GbR, U. Laubenbacher ,Th. Welkner, Dr.-Schmelzing-Str. 29, 86169 Augsburg
- Die Anmeldung erfolgt mittels des beiliegenden Anmeldeformulars. Der Vertrag gilt mit der Zusendung der Rechnung bzw. Teilnahmebestätigung als abgeschlossen.
- Die endgültige Zulassung zur Messe erfolgt erst bei vollständiger Bezahlung der Rechnung.
- Die Standzuteilung wird ausschließlich durch den Veranstalter geregelt. Der Vertrag ist nicht übertragbar. Ein Ersatzaussteller muß seitens der Ausstellungsleitung genehmigt sein.
- Gemeinschaftsstandanmeldungen sind nicht zulässig
- Stand:
Über die Zustellung, Platzverteilung und Ausstellungsgüter entscheidet die Ausstellungsleitung. Eine Platzreduzierung bei zu großer Nachfrage behält sich der Veranstalter vor.
Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme und Platzzuteilung besteht nicht. Jeder Aussteller hat die Pflicht, für eine ansprechende Tischabdeckung, einschließlich Tischvorderfront bis zum Boden und Seitenfront zu sorgen. Elektrische Anlagen und Geräte, Verteilersteckdosen, Kabel usw. sind vom Aussteller selbst mitzubringen und müssen den VDE-Vorschriften entsprechen. - Die Leistungsabgabe ist auf 0,3 KW pro Tisch begrenzt.
- Die Standplätze sind nach Messeschluß in einem sauberen Zustand zu verlassen. Seinen Müll entsorgt der Aussteller selbst. Bei Nichtbeachtung wird eine Entsorgungsgebühr von € 50,00 erhoben.
- Tische und/oder Beistelltische dürfen in ihrer Aufstellung nicht verändert, erweitert oder hinzugefügt werden.
- Jeder Aussteller hat an seinem Stand ein Namensschild mit voller Anschrift gut sichtbar anzubringen.
- Das Rauchen in den Ausstellungsräumen ist generell untersagt.
- Ware:
Schmuck und kunstgewerbliche Gegenstände dürfen max. 25% der jeweiligen Ausstellungsfläche einnehmen. Alle Waren sind mit Namen, Fundort und Verkaufspreis zu bezeichnen.
Hochgiftige Mineralien (z.B. Quecksilber), Pflanzen, Korallen, tote Tiere, Tierteile, naturgeschützte Teile, Diebesgut oder Fälschungen dürfen nicht verkauft werden.
Geklebte Stufen, Stücke mit versteckten Mängeln, Nachbildungen von Fossilien, sowie chemisch, mechanisch oder physikalisch veränderte Stufen müssen gekennzeichnet werden. - Haftung:
Der Aussteller haftet für alle Schäden, die durch ihn, seine Angestellten oder Hilfspersonal, seine Ausstellungsgegenstände und –Einrichtungen an Personen und Sachen verursacht werden. Jeder Aussteller ist für seinen Stand und sein Warenangebot selbst verantwortlich. Der Veranstalter übernimmt keine, wie auch immer gestaltete Haftung für Beschädigung oder Verlust des Ausstellungsgutes (gilt auch für den Aufbau am Vortag – Lagerung über Nacht in der Halle), der Standeinrichtung oder Unfälle. Der Veranstalter haftet nicht für Personen- oder Sachschäden aller Art. - Schadensansprüche für Ausfälle, Verlegung, Irrtümer oder Änderungen sind ausgeschlossen.
- Zahlungsbedingungen:
Alle Zahlungen sind ohne Abzug bis zum ausgewiesenen Zahldatum (siehe RG) zu leisten. Der Veranstalter behält sich das Pfandrecht vor. - Rücktritt:
Ein Rücktritt von der Veranstaltung ist bis spätesten 6 Wochen vor der Veranstaltung möglich. Der Rücktritt muß schriftlich erfolgen. Als Kosten- und Auslagenersatz werden 25% des Rechnungsbetrages fällig. Sollte der Stand nicht weitervermietet werden können, ist der gesamte Rechnungsbetrag fällig. Bei Nichtbelegung der Standfläche am Ausstellungstag durch den Aussteller besteht kein Anspruch auf Erstattung des Mietpreises. Treten Sie von einer Veranstaltung zurück deren Preise sich aus einer Rabattaktion ergeben, wird der Normalpreis zugrunde gelegt und die bereits gewährten Rabatte aus den damit zusammenhängenden Börsen nachberechnet. - Termine und Zeiten: In der Regel gilt, jede Messeveranstaltung läuft am Veranstaltungstag von 10.00-17.00 Uhr. Aufbauzeiten: Am Ausstellungstag von 7.00-10.00 Uhr, Abbauzeit nach der Messe: von 17.00-20.00 Uhr. Aufbaumöglichkeit am Vortag wird gesondert bekanntgegeben. (Änderungen möglich, genaue Zeiten bitte der Börsenübersicht entnehmen)
- Vorzeitiger Abbau ist strikt untersagt!
Bei Zuwiderhandlung wird eine Konventionalstrafe in Höhe der Standmiete in Rechnung gestellt. - Hausrecht:
Während der Aufbau-, Lauf- und Abbauzeiten der Ausstellung übt der Veranstalter in den gemieteten Räumen das Hausrecht aus. - Erfüllungsort und Gerichtsstand: Sitz des Veranstalters
- Mit der Unterzeichnung der Anmeldung unterzieht sich der Aussteller den Teilnahmebedingungen und Anordnungen des Veranstalters und der Ausstellungsleitung. Zuwiderhandlungen kann die sofortige Schließung des Standes zur Folge haben.
TERRA Messe- und Veranstaltungs GbR
19. November 2018